Hundeabgaben und Hundemarke

Euro 30 pro Hund
Euro 20 für Wachhund
Euro 4,00 für Hundemarke

Mehr Information: Gebühren für Hundehaltung in Thalheim

Information zu Chippflicht in Österreich:   Link

 

Wissenswertes zum Thema Hundehaltung

Allgemeines: Grundsätzlich muss jede Person, die einen über zwölf Wochen alten Hund hält, der Meldepflicht beim Wohnsitz-Gemeindeamt binnen 3 Tagen nachkommen. Die Meldung beinhaltet grundsätzliche Daten zum Hundehalter und zum Hund. Darüberhinaus muss gemäß § 4 Abs. 1 oder 2, OÖ.Hundehaltegesetz 2002 idgF. , ein Sachkundenachweis, sowie gemäß § 3 Abs. 1b der  Nachweis über den Bestand einer Hunde-Haftpflichtversicherung  vorgelegt werden. Der Hundehalter hat dafür zu sorgen, dass die für den Hund ausgegebene amtliche Hundemarke an öffentlichen Orten am Halsband oder am Brustgurt des Hundes sichtbar getragen wird.
Ebenso hat der Hundehalter die Beendigung des Haltens eines Hundes unter Angabe des Endigungsgrundes innerhalb einer Woche dem Marktgemeindeamt zu melden.

Hundesteuer:
Für die Haltung eines Hundes wird vom Gemeinderat die Hundeabgabe festgesetzt und vom Marktgemeindeamt für das Haushaltsjahr eingehoben. Diese beträgt in der Marktgemeinde Thalheim bei Wels € 30,--.
Die Hundeabgabe in Höhe von € 20,-- gilt für Wachhunde und Hunde, die zur Ausübung eines Berufs oder Erwerbs notwendig sind. Wachhunde sind Hunde, die zur Bewachung von landwirtschaftlichen und sonstigen Betrieben gehalten werden und hiefür geeignet sind. 

Mitführen von Hunden: 

Im § 6 des OÖ.Hundehaltegesetzes wird für das Mitführen von Hunden an öffentlichen Orten folgendes bestimmt:
§ 6 (1) Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.
§ 6 (2) Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen, sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.
§ 6 (3) Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

Um den Hundehaltern diese Verflichtung zu erleichtern, befinden sich im Gemeindegebiet
an nachstehenden Orten „Hundestationen für ein sauberes Thalheim“:
•    Traundamm Traunspitz
•    Traundamm Kreuzung Treppelweg / Weg zum Gasthaus Kohlstatt
•    Kreuzung Weiherstraße / Kirchmairstraße
•    Kreuzung Aigenstraße / Bruckhofstraße
•    Raiffeisenstraße / Mitte des Weges entlang des Katzenbaches
•    Traundamm Gehweg Traunufer Arkade / Richtung Kreisverkehr Arkade
•    Kreuzung Muldenstraße / Hangstraße
•    Traundamm Trodatsteg
•    Kreuzung Bruckhofstraße / Höhenstraße
•    Kreuzung Höhenstraße / Loserstraße


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