Eheschließung

Bitte mitbringen:

- Amtlichen Lichtbildausweis
- Geburtenbuchabschrift (nicht älter als 6 Monate),
- Staatsbürgerschaftsnachweis,
- Heiratsurkunden von Vorehen,
- Urkunde zur Führung eines akademischen Grades,
- Nachweise über die Auflösung der Vorehen (Scheidungsbeschlüsse, Sterbeurkunden),
- Geburtsurkunden aller gemeinsamen vorehelichen Kinder,
- Meldenachweise (weitere Urkunden und Nachweise werden, insbesondere bei nicht-österreichischen StaatsbürgerInnen, je nach Sachlage vorzulegen sein),
- Die Gebühren betragen mindestens Euro 32,50. Je nach Umfang der benötigten Urkunden erhöht  sich der Betrag.
Gerichtsbeschluss über Ehemündigkeit (männlich zwischen 18 und 19 Jahren, weiblich zwischen 15 und 16 Jahren)
- Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
- Bescheinigung der Flüchtlingseigenschaft