Aktuelle Waldbrandverordnung

Eine Sonne, die durch die Bäume scheint

Aufgrund des nach wie vor anhaltend trockenen Wetters möchten wir die Bürgerinnen und Bürger unserer Marktgemeinde nochmals daran erinnern, dass lt. Waldbrandverordnung folgende Schutzmaßnahmen gelten:

Schutzmaßnahmen

(1) In den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Wels-Land sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jedes Anzünden von Feuer und das Rauchen verboten.

(2) Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo in Anbetracht der Größe des Feuers, der Beschaffenheit der Bodendecke, der Topografie und der meteorologischen Verhältnisse (Niederschlag, Windstärke, Windrichtung) das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug auf den benachbarten Wald nicht ausgeschlossen werden kann.

Weitere Details dazu finden Sie in hier.

22.07.2026