Bürgerfragestunde

Die Anmeldung zur Bürgerfragestunde der Marktgemeinde Thalheim muss bis spätestens eine Woche vor der jeweiligen Gemeinderatssitzung erfolgen. Sollte eine Anmeldung nicht rechtzeitig erfolgen, so ist die Frage automatisch im Zuge der nächstmöglichen Fragestunde zu behandeln.

Die Bürgerfragestunde der Marktgemeinde Thalheim findet jeweils zu Beginn einer Gemeinderatssitzung statt und dauert jeweils von 18:30 - 19:00 Uhr.
Jede Bürgerin und jeder Bürger der Marktgemeinde Thalheim ist berechtigt, an den Bürgermeister, an den Vorsitzenden eines Ausschusses oder an eine Fraktion des Gemeinderates maximal eine Frage zu stellen. Im Zuge der Beantwortung kann während der Fragestunde maximal eine ergänzende Zusatzfrage gestellt werden. Die Zeit für die Beantwortung einer Frage ist auf 5 Minuten begrenzt. Die Fragen müssen inhaltliche Angelegenheiten betreffen, die in den unmittelbaren oder in einen übertragenen Wirkungsbereich der Marktgemeinde Thalheim bei Wels fallen und müssen bis spätestens eine Woche vor der jeweiligen Gemeinderatssitzung im Marktgemeindeamt eingelangt sein. Sollte eine Anmeldung nicht rechtzeitig erfolgen, so ist die Frage automatisch im Zuge der nächstmöglichen Fragestunde zu behandeln.

Richtlinien zur Bürgerfragestunde: Datei herunterladen: PDFRichtlinien Bürgerfragestunden Thalheim

Übermittlung:

Persönlich in der Amtsleitung der Marktgemeinde Thalheim (Öffnungszeiten)

Per Post an: Marktgemeinde Thalheim, Gemeindeplatz 1, 4600 Thalheim bei Wels

Per Mail an: marktgemeinde@thalheim.at

Die Anmeldeformulare sind im Marktgemeindeamt sowie unter nachstehenden Links erhältlich:

Formular (Word): Datei herunterladen: DOCAnmeldung Bürgerfragestunde

Formular (PDF ausfüllbar): Datei herunterladen: PDFAnmeldung Bürgerfragestunde

Formular (PDF): Datei herunterladen: PDFAnmeldung Bürgerfragestunde

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Info Gremium Gemeinderat der Markgemeinde Thalheim: KLICKEN SIE HIER

  • Veröffentlicht: 14. Dezember 2018
  • Autor: Michael Heiß MBA