Strom zum Sozialtarif für einkommensschwache Haushalte

Ein Strommasten

Die ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) übernimmt dabei eine zentrale Rolle.

  • Der Gesetzgeber führt für einkommensschwache Haushalte ab 1. April 2026 einen Sozialtarif in Form eines gestützten Strom-Preises ein (Elektrizitätswirtschaftsgesetz – ElWG mit Kundmachung vom 23.12.2025). Die ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) fungiert hier als zentrale Schnittstelle zwischen Bürgerinnen und Bürgern und den Strom-Lieferanten. Die vom ORF-Beitrag befreiten Haushalte erhalten/erhielten daher von der OBS ein entsprechendes Informationsschreiben. 

    Personen, die der OBS im Rahmen ihres Befreiungsantrages bisher noch keine Zählpunktnummer (Strom) bekannt gegeben haben, erhalten neben einer Information zum Sozialtarif ein Formular zur Erfassung ihrer Zählpunktnummer. Dieses muss ausgefüllt an die OBS retourniert werden, damit die Begünstigten in den Anspruch auf den Sozialtarif (Strom) kommen.

    Wenn der OBS bereits alle benötigten Daten vorliegen, erhalten die Begünstigten das Schreiben „Alles erledigt – Sie müssen nichts weiter tun“. In diesem Fall werden die Daten an die Energielieferanten weitergegeben und der Sozialtarif wird ab April 2026 auf der Stromrechnung berücksichtigt.

  • Ebenfalls ab 1. April 2026 berechnet die OBS auf Antrag das Einkommen für unterstützungswürdige Haushalte und stellt diesbezüglich Bescheide aus. Diese Bescheide dienen zur Vorlage bei den jeweiligen Abwicklungsstellen für Förderungen zur Bekämpfung von Energiearmut und klimarelevanter Investitionen (Energiearmuts-Definitions-Gesetz - EnDG). 

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.OBS.at/befreiung

Kontakt-Telefonnummer: 050 200 800 
(Montag bis Freitag, 07:00–19:00 Uhr, außer feiertags)

30.03.2026