Barrierefreiheitserklärung

Die Marktgemeinde Thalheim ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 15b des Oberösterreichischen Antidiskriminierungsgesetzes 2005 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.thalheim.at.


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Gemeinde ist bestrebt diese Website entsprechend Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1" beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) anzupassen.

Ein entsprechender Evaluierungsprozess ist gestartet und voraussichtlich bis Ende 2021 abgeschlossen.

Die mobile App „Gem2Go Die Gemeinde Info und Service App“ ist mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1bzw. mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08)  noch nicht fertig evaluiert. Ein entsprechender Evaluierungsprozess ist gestartet und voraussichtlich bis Ende März 2021 abgeschlossen.


Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden wie beschrieben laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme bzw. Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an marktgemeinde@thalheim.at mit dem Betreff "Meldung einer Barriere in der Website". Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.

Kontakt:

Marktgemeinde Thalheim bei Wels
Gemeindeplatz 1
4600 Thalheim bei Wels

+43 7242 47074
marktgemeinde@thalheim.at


Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile Anwendungen des Bundeslandes wenden. Die Beschwerde wird dahingehend überprüft, ob es sich um einen Verstoß gegen die Vorgaben des § 15b des Oberösterreichischen Antidiskriminierungsgesetzes 2005 durch Organe des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der durch Landesgesetz eingerichteten Selbstverwaltungskörper handelt. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die Ombudsstelle dem Land oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen. Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie auf der Webseite der Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile Anwendungen.


Fakultative Inhalte: Zusatzinformationen und Bedienungshilfe

Hinweise zu Bedienung: Seitenstruktur, Navigations- und Orientierungshilfen

Um die Inhalte im Sinne der Barrierefreiheit möglichst zugänglich zu halten, folgen die Seiten einer einheitlichen Struktur. Die Navigation enthält folgende Sprungmarken zu den folgenden Seitenbereichen, die teilweise auch über Landmark Roles erreichbar sind:

  • Zum Inhalt springen (Accesskey 1)
  • Zur Navigation springen (Accesskey 2)
  • Zum Subnavigation springen (Accesskey 3)
  • Zur Suche springen (Accesskey 4)

Benutzerinnen und Benutzer von Screenreader finden in den Seiten optisch versteckte Zusatzinformationen, zum Beispiel Hinweis zum Linkverhalten sofern der Link nicht im selben Fenster öffnet

Suchoption

Die Suche bietet eine Volltextsuche nach Webseiten-Inhalten und in Dokumenten. Die Suchergebnisse werden in derselben Seite dynamisch erzeugt und ausgegeben.

Sprachauszeichnung und Sprache

Die Standardsprache ist für jede Webseite eingestellt. Innerhalb einer Webseite streben wir an, alle anderssprachigen Textstellen entsprechend zu kennzeichnen.

Link-Verhalten

  • Wenn Links neue Fenster öffnen, sind wir bemüht dieses Verhalten mit dem Zusatz "öffnet in einem neuen Fenster" als Tooltipp auszuzeichnen.
  • Links auf interne Dokumente enthalten im Linktitel das Dokumentformat und die Größe des Dokuments oder es steht neben dem Dokumentennamen.

Dokumente

Wir sind bemüht, die Zugänglichkeit auch in den PDF-Dokumenten laufend zu verbessern, und orientieren uns dazu in Ergänzung zu den Richtlinien für barrierefreie Inhalte am ISO-Standard PDF/UA. Ein barrierefreier Zugang zu den Inhalten aller PDF-Dokumente nach PDF/UA kann nicht vollständig ermöglicht werden. Ein entsprechender Evaluierungsprozess ist gestartet und voraussichtlich bis Mitte 2021 abgeschlossen.

Bitte teilen Sie uns per E-Mail an marktgemeinde@thalheim.at mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit Dokumenten haben. Wir bereiten den Inhalt auf Anfrage barrierefrei auf und tauschen die Dokumente in Folge beziehungsweise ergänzen diese um barrierefreie Alternativen.

Skalierbares Layout

Die Webseiten sind zugunsten mobiler Endgeräte und starker Skalierung responsiv designed. Die Inhalte passen sich entsprechend unterschiedlicher Fensterbreiten an. Bei Skalierung von Desktop Browsern aktualisieren Sie bitte die Webseite nach Einstellung der gewünschten Skalierung (Zoom). Bei 200%-iger Vergrößerung sollen keine Bereiche überlappen


Unvereinbarkeiten der Website mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

Alternativtext

Für einige Bilder fehlt der Alternativtext , sodass diese Information für Screenreader-Benutzer nicht zugänglich ist. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1 (Nicht-Text-Inhalte) nicht erfüllt. Wir planen bis Jänner 2021 alle nicht-dekorativen Bilder um Alternativtexte zu ergänzen. Alle neuen Bilder werden gemeinsam mit Alternativtexten veröffentlicht.

Linkzweck (im Kontext)

Für einige Links wird der gleiche Link-Text, die auf verschiedene Seiten führen, genutzt. Für User ist es deshalb schwierig die Links zu unterscheiden, wenn der Unterschied nicht erklärt wird. Damit ists das WCAG Erfolgskriterium 2.4.4 (Linkzweck (Im Kontext)) nicht erfüllt. Wir planen Schritt für Schritt diese Links zu überarbeiten. Alle neuen Links werden auf das Kriterium geprüft und veröffentlicht.

Element wird im Fokus nicht hervorgehoben

Bei den eingesetzten Slider ist die Keyboard Navigation schwierig, da die Pfeile nicht visuell identifiziert werden können. Wenn die fokussierte Komponente nicht in irgendeiner Form gekennzeichnet ist, so weiß ein User nicht, auf welche Komponente er sich fokussieren soll. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 2.4.7 (Element wird im Fokus nicht hervorgehoben) nicht erfüllt. Wir planen Schritt für Schritt die Slider zu überarbeiten und soll bis Sommer 2021 abgeschlossen sein.


b) Unverhältnismäßige Belastung

externe Videoquellen z.B.: Youtube

Unsere Videos sind gehostet und veröffentlicht in der Video-Plattform Youtube. Es ist nicht möglich, für einige dieser Videos die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen.

Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. 

Wir haben die Kosten für die Behebung des Problems bewertet. Wir sind der Ansicht, dass dies jetzt eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde. Bitte teilen Sie uns per E-Mail an marktgemeinde@thalheim.at mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit Videos haben. Wir bereiten den Inhalt auf Anfrage barrierefrei auf.

Printpublikationen

PDFs von Printpublikationen können auf der Website heruntergeladen werden. Sie sind nicht vollständig barrierefrei umgesetzt. Auch hier werden Inhalte präsentiert, die zusammengefasst auch auf der Website direkt vermittelt werden. Bei neueren Publikationen sind wir bemüht, die Vorgaben der Barrierefreiheit umzusetzen. Bei älteren Publikationen stellt der Aufwand eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen dar.


c) Inhalte, die nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften fallen

PDF Dokumente

Viele ältere PDF-Dokumente und Word-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind sie nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend mit Strukturinformationen erfasst werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt. Für PDF-Dokumente bzw. Word-Dokumente planen wir, die Barrierefreiheitsanforderungen nach WCAG 2.1 und, wo möglich, nach PDF/UA zu berücksichtigen. Ein entsprechender Evaluierungsprozess ist gestartet und voraussichtlich bis Mitte 2021 abgeschlossen.

Gelbe Seiten und Inhalte von Dritten

Inhalte von Dritten, beispielsweise Gelbe Seiten, Dokumente, Plakate zu z.B.: Veranstaltungen oder Menüpläne die nicht im Einflussbereich der Marktgemeinde Thalheim liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.


Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 12.09.2020 erstellt.

Letzte Aktualisierung: 23.09.2020