Wegwerfen von Zigarettenstummeln auf Spielplätzen verboten

Ein Schild an einem Pfahl

Seit 20. August gilt österreichweit ein Verbot für das Wegwerfen von Zigarettenstummeln und ähnlichen Produkten auf öffentlichen Spielplätzen. Dies kann mit Verwaltungsstrafen in der Höhe von EUR 500,- bzw. im Wiederholungsfall bis zu EUR 2.000,- geahndet werden.

Aus der Novelle zum Tabak- und Nichtraucherschutzgesetz: "Auf im Freien befindlichen öffentlichen Spielplätzen, die Freizeitaktivitäten von Kindern oder Jugendlichen dienen und dauerhaft als solche abgegrenzt und gekennzeichnet sind, ist das Wegwerfen von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen einschließlich deren Zubehör und deren Abfallprodukte verboten."

Auf den Thalheimer Spielplätzen gibt es entsprechend überall Aschenbecher, um die Zigarettenstummel sicher zu entsorgen.

31.08.2026