Nachruf Johann Muckenhuber

Johann Muckenhuber

Johann Muckenhuber bei der Ehrenringverleihung 2009 © Marktgemeinde Thalheim bei Wels

Mit Johann Muckenhuber ist eine Thalheimer Persönlichkeit, die vielen Bürgerinnen und Bürgern ein Begriff ist, am 2. Februar im 90. Lebensjahr verstorben. Das zeigen auch die Reaktionen der Thalheimerinnen und Thalheimer auf die Antwort zur Frage, für wen denn die schwarze Fahne vor der Gemeinde gehisst wurde.

„Mucki“, wie er auch genannt wurde, war ein gern gesehenes Urgestein und Gründungsmitglied beim Fußballverein und engagiertes Mitglied in der SPÖ-Fraktion.

Er war lange Zeit im Gemeinderat tätig – beginnend 1961 als Ersatzgemeinderat ist er 1967 dann als fixes Gemeinderatsmitglied auch in praktisch allen Ausschüssen tätig gewesen. Dadurch hat er ein umfassendes Wissen über die Gemeinde erworben und war auch wesentlich an der Gestaltung der Gemeinde beteiligt.

Eine zusätzliche Facette bekam sein Engagement als er 1987 Mitglied des Gemeindevorstandes wurde und den Obmann im Wohnungsausschuss übernahm. Der Wohnungsausschuss war ihm generell am wichtigsten. In seiner Zeit wurden 100te Wohnungen errichtet und die Einwohnerzahl in Thalheim hat sich nahezu verdoppelt.

1991 wurde er zum 1. Vizebürgermeister gewählt, blieb Obmann beim Ausschuss für Wohnen und Familienangelegenheiten und engagierte sich zusätzlich im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Jugend und Senioren, sowie im Ausschuss für Verkehrsangelegenheiten und Ortsentwicklung.

Für seine Leistungen und sein Engagement für die Gemeinde erhielt er 2009 den Ehrenring der Marktgemeinde Thalheim. 

Er wird allen, die ihn gekannt haben aber nicht nur in seiner Funktion als Gemeinderat und Vizebürgermeister in Erinnerung bleiben, sondern auch als begeisterter Fußball-Fan, der leidenschaftlich über die Entscheidungen der Schiedsrichter diskutieren konnte.

Ein Mann mit einem großen Herzen, streitbar wenn es seiner Meinung nach um Ungerechtigkeiten ging. In der politischen Arbeit sehr versöhnlich, zielgerichtet und hilfsbereit, überall wo er nur helfen konnte. 

Ihm ein ehrendes Andenken zu bewahren, ist selbstverständlich.

18.02.2022