Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung bringt die Marktgemeinde Thalheim bei Wels auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur auf. Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Marktgemeinde handelt.
Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Übereinstimmung eines Dokuments mit einer Abschrift, die beim Aussteller verbleibt, überprüft werden.
Die Amtssignatur setzt sich zusammen aus
- einer Bildmarke,
- dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist, sowie
- Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments.
Die gesicherte Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG) finden Sie hier: Amtssignatur Marktgemeinde Thalheim herunterladen (1.13 MB)
Prüfung eines amtssignierten elektronischen Dokuments
Sie können ein amtssigniertes elektronisches Dokument auf seine Echtheit und Unversehrtheit prüfen. Dazu nutzen Sie bitte den untenstehenden Service:
www.signaturpruefung.gv.at
Offizieller Link zur Signaturprüfung - leitet derzeit weiter zum Prüfservice der RTR
(Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH)
Außerdem können Nutzer der App Digitales Amt diese zur Nutzung von digitalen Signaturen nutzen.
Verifizierung des Ausdrucks eines amtssignierten elektronischen Dokuments
Unter Verifizierung im Sinne des § 20 E-GovG ist die Bestätigung zu verstehen, dass das vorliegende Dokument von der Marktgemeinde Thalheim bei Wels stammt. Falls Sie ein amtssigniertes Dokument verifizieren möchten, wenden Sie sich bitte an die Marktgemeinde Thalheim bei Wels unter 07242 47074.