Toiletten für unsere Vierbeiner

Hundekotsackerl-Spender an der Traun

Standorte Hundestationen

  • Traundamm, Bereich Trodatsteg
  • Traundamm, Bereich Traunspitz
  • Traundamm, Eisenbahnbrücke
  • Neue Traunbrücke
  • Traundamm, auf Höhe Besamungsanstalt
  • Kreuzung Sipbachzellerstraße/Kapellenstraße
  • Kreuzung Weiherstraße/Kirchmaierstraße
  • Kreuzung Aigenstraße/Bruckhofstraße
  • Fußweg entlang Katzenbach (gegenüber Sparmarkt)
  • Spielplatz Kirchenplateau
  • Flößerstraße/Schmidangerstraße
  • Hangstraße/Muldenstraße
  • Pfauengraben, Ottstorf
  • Forstberg, gegenüber Forststr. 27
  • Gemeindeplatz
  • Zillenweg
  • Rosenweg

 

Wer "auf den Hund gekommen" ist, übernimmt am gleichen Tag eine Menge Verantwortung. Zuerst muss ein Sachkundenachweis erbracht und eine Versicherung abgeschlossen werden. Dann ist natürlich die Leinen- und Beißkorbpflicht einzuhalten.

Spätestens beim ersten Spaziergang im Freien wird man mit dem Hundstrümmerl - also dem Hundekot - konfrontiert.

Hier hat der Gesetzgeber im oberösterreichischen Hundehaltegesetz von 2002 den Paragraphen 6 vorgesehen.

Dieser lautet "Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen."

Wer also dieser Bestimmung nicht nachkommt, begeht eine Verwaltungsübertretung und muss daher  mit  einer Geldstrafe rechnen. Damit es nicht soweit kommt, hat die Marktgemeinde insgesamt 15 Hundestationen im Gemeindegebiet montiert. 

 

Wie funktioniert der Hundekotsackerlspender oder kurz die "Hundetoilette"?


Sie entnehmen ein Sackerl aus der Station (bei Bedarf kann es auch als Handschuh übergezogen werden), nehmen das Häufchen und entsorgen es im Behälter auf der Station oder im nächsten öffentlichen Abfallbehälter.

Die Mitarbeiter des Gemeindebauhofs kümmern sich um das Nachfüllen der Sackerl bzw. um die Entleerung der Behälter.

Dadurch ersparen Sie sich Unannehmlichkeiten und uns bzw. unseren Kindern verunreinigte Grünflächen.

 

Für Fragen, Anregungen bzw. Beschwerden steht Ihnen Frau ARin Margit Reisinger, Leiterin Bürgerservice, gerne zur Verfügung: +43 7242 470 74 10 oder per e-Mail: margit.reisinger@thalheim.at

12.01.2018