Wie laut bzw. wie lange darf mein Hund bellen?

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Hunde beschäftigen die Gerichte vor allem aus einem Grund: weil sie bellen. Dass sie auch beißen, stellt hingegen für die Juristen kein so großes Problem dar, denn es ist klar, dass ein Hundehalter für die Folgen von Bissen seines Vierbeiners haftet.

Weniger klar ist dagegen, bis zu welchem Ausmaß Hundegebell von den Nachbarn hingenommen werden muss.


So kann Bellen und Jaulen in entsprechender Intensität während der Nacht schon bei kurzer Dauer nicht nur störend, sondern auch ungebührlich sein.
Gemäß Oö. Hundehaltegesetz 2002 dürfen Menschen und Tiere nicht über ein zumutbares Ausmaß hinaus belästigt werden.

Das heißt auch, dass Nachbarn nicht durch ein nicht mehr tolerierbares, die „übliche bzw. natürliche“ Lautstärke und Häufigkeit weit übersteigendes Bellen in ihrer Lebensqualität beeinträchtigt werden.

In diesem Fall ist die Hundehalterin/der Hundehalter verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Belästigung durch das Bellen auf ein erträgliches Maß eingeschränkt wird.

Für Fragen bzw. Beschwerden steht Ihnen Frau ARin Margit Reisinger, Leiterin Bürgerservice, gerne zur Verfügung.

06.09.2018