Aktuelles

06.10.2017  LEBEN IN THALHEIM

Drohne

Leitfaden für den Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen ("Drohnen")

Bei dem Betrieb von Drohnen ist zu beachten, dass unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse 1 gemäß § 24f Luftfahrtgesetz nur mit Bewilligung der Austro Control GmbH betrieben werden dürfen. mehr

06.10.2017  LEBEN IN THALHEIM

Bäume seitlich einer Straße.

Verkehrssicherungspflicht: Rückschneiden von Bäumen und Sträuchern

Der regelmäßige Rückschnitt ist Pflicht für alle Grundstücksbesitzer, um eine Behinderung für Rettungs-,Ver-, Entsorgungs- und Straßenreinigungsfahrzeuge durch überhängende Äste und Zweige zu vermeiden.  mehr

|< | < | 1| 2 |